Impressum und AGB
Anbieterkennzeichnung, Allgemeine Geschäftsbedingungen und rechtliche Hinweise.
Impressum
com.pany e.U.
Inhaber: Gunther Pany
Firmensitz und Rechnungsadresse
Brunnerbergstraße 106/1
2380 Perchtoldsdorf
Kontakt
Telefon: +43 664 512 35 72
E-Mail: office@pany.cc
Unternehmensdaten
UID: ATU67369288
Firmenbuchnummer: FN 384335z
Firmenbuchgericht: Landesgericht Wiener Neustadt
IBAN: AT36 2011 8399 6458 100 (Erste Bank)
Geschäftszweig: Werbeagentur
Fachgruppe: Werbung und Marktkommunikation
Kammerzugehörigkeit: WK Niederösterreich
Bilder: eigenes Material
Preisanpassung und Wertsicherung
(1) Wertsicherung der Entgelte: Alle vereinbarten Preise und Entgelte, insbesondere wiederkehrende Vergütungen für Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceleistungen, gelten als wertgesichert.
(2) Indexmaßstab: Als Maßstab für die Wertsicherung dient der von der Bundesanstalt Statistik Österreich (Statistik Austria) monatlich veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder ein an dessen Stelle tretender Nachfolgeindex.
(3) Anpassungsmechanismus: Die Anpassung der Entgelte erfolgt jährlich jeweils zum 1. Jänner eines Kalenderjahres. Als Referenzwert dient die für den Monat November des Vorjahres veröffentlichte Indexzahl.
(4) Symmetrie: Ändert sich der maßgebliche Index gegenüber der Ausgangsbasis, ändern sich die vertraglichen Entgelte im gleichen prozentualen Verhältnis. Die Preisanpassung erfolgt sowohl bei Steigerung als auch bei Senkung des Index im entsprechenden Ausmaß.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem beauftragenden Unternehmen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmen anwendbar, sohin B2B.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem beauftragenden Unternehmen sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des beauftragenden Unternehmens werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des beauftragenden Unternehmens widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des beauftragenden Unternehmens durch die Agentur bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem beauftragenden Unternehmen bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird das beauftragende Unternehmen in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2. Social Media Kanäle
Die Agentur weist das beauftragende Unternehmen vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social Media Kanälen (z. B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und Auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und Auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des beauftragenden Unternehmens zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses mitbestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des beauftragenden Unternehmens nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von Social Media Kanälen einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
3. Konzept- und Ideenschutz
Hat ein Unternehmen die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur entsteht ein Vertragsverhältnis (Pitching-Vertrag). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
3.2 Das einladende Unternehmen anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl noch keine Leistungspflichten übernommen worden sind.
3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem einladenden Unternehmen schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategien definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenständig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
3.5 Das einladende Unternehmen verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. zu nutzen oder verwerten bzw. nutzen zu lassen.
3.6 Sofern das einladende Unternehmen der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die es bereits vor der Präsentation gekommen ist, so ist dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem einladenden Unternehmen eine für das Unternehmen neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom beauftragenden Unternehmen verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.
3.8 Das einladende Unternehmen kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet, befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des beauftragenden Unternehmens
4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll (Angebotsunterlagen). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom beauftragenden Unternehmen vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Kopien und elektronische Dateien) sind vom beauftragenden Unternehmen zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung gelten sie als vom beauftragenden Unternehmen genehmigt.
4.3 Das beauftragende Unternehmen wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind, und sie von allen relevanten Umständen informieren, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Das beauftragende Unternehmen trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.4 Das beauftragende Unternehmen ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, hält das beauftragende Unternehmen die Agentur schad- und klaglos und ersetzt ihr sämtliche daraus entstehenden Nachteile, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung.
5. Fremdleistungen und Beauftragung Dritter
5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder Leistungen zu substituieren (Fremdleistung).
5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des beauftragenden Unternehmens, letztere nach vorheriger Information an das beauftragende Unternehmen. Die Agentur wählt diese Dritten sorgfältig aus und achtet auf deren fachliche Qualifikation.
5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem beauftragenden Unternehmen namhaft gemacht wurden und über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat das beauftragende Unternehmen einzutreten. Das gilt auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.
6. Termine
6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
6.2 Verzögert sich die Lieferung bzw. Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z. B. höhere Gewalt und andere unvorhersehbare, nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Dauern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, kann das beauftragende Unternehmen vom Vertrag erst zurücktreten, nachdem es der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Vorzeitige Auflösung
7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die das beauftragende Unternehmen zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
- b) das beauftragende Unternehmen fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, etwa Zahlung oder Mitwirkungspflichten;
- c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des beauftragenden Unternehmens bestehen und dieses auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen noch taugliche Sicherheiten leistet.
7.2 Das beauftragende Unternehmen ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit angemessener Nachfrist von zumindest 14 Tagen, gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt.
8. Vergütung und Honorar
8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Bei größerem Auftragsvolumen oder länger andauernden Aufträgen ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in marktüblicher Höhe.
8.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Barauslagen der Agentur sind vom beauftragenden Unternehmen zu ersetzen.
8.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Ist absehbar, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, weist die Agentur darauf hin. Die Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn das beauftragende Unternehmen nicht binnen drei Werktagen schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen nennt. Überschreitungen bis 15 % gelten von vornherein als genehmigt.
8.5 Ändert oder bricht das beauftragende Unternehmen in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur einseitig ab, hat es die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Ist der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet, ist zusätzlich das gesamte vereinbarte Honorar zu erstatten; § 1168 ABGB wird insofern ausgeschlossen. Mit Bezahlung des Entgelts erwirbt das beauftragende Unternehmen an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte und Unterlagen sind der Agentur unverzüglich zurückzustellen.
9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung von Barauslagen und sonstigen Aufwendungen. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur.
9.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Das beauftragende Unternehmen ersetzt der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig, jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest 20 Euro je Mahnung sowie eines anwaltlichen Mahnschreibens.
9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges kann die Agentur sämtliche im Rahmen anderer mit dem beauftragenden Unternehmen abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen sofort fällig stellen.
9.4 Die Agentur ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
9.5 Wurde Ratenzahlung vereinbart, behält sich die Agentur bei nicht fristgerechter Zahlung von Teilbeträgen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
9.6 Das beauftragende Unternehmen ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
10. Eigentumsrecht und Urheberrecht
10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur und können von ihr jederzeit, insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, zurückverlangt werden. Dies gilt gleichauf für Leistungen, die durch Einsatz von künstlicher Intelligenz erbracht werden. Das beauftragende Unternehmen erwirbt durch Zahlung des Honorars das Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck, mangels anderer Vereinbarung ausschließlich in Österreich. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten setzt die vollständige Bezahlung der in Rechnung gestellten Honorare voraus; frühere Nutzung beruht auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
10.2 Änderungen oder Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, insbesondere deren Weiterentwicklung durch das beauftragende Unternehmen oder für dieses tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur zulässig. Die Herausgabe sogenannter offener Dateien wird ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil; die Agentur ist dazu nicht verpflichtet, auch nicht für elektronische Arbeiten, ohne vertragliche Abtretung der entsprechenden Nutzungsrechte.
10.3 Für Nutzungen über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinaus ist, unabhängig vom urheberrechtlichen Schutz, die Zustimmung der Agentur erforderlich; dies gilt gleichauf für mit künstlicher Intelligenz erbrachte Leistungen. Dafür steht der Agentur eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.4 Für die Nutzung von Leistungen bzw. Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Vertragsende ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig, unabhängig vom urheberrechtlichen Schutz.
10.5 Für Nutzungen gemäß Absatz 4 steht der Agentur im ersten Jahr nach Vertragsende die volle vereinbarte Agenturvergütung zu, im zweiten bzw. dritten Jahr die Hälfte bzw. ein Viertel davon. Ab dem vierten Jahr ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
10.6 Das beauftragende Unternehmen haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des angemessenen Honorars.
11. Kennzeichnung
11.1 Die Agentur ist berechtigt, auf Werbemitteln und bei Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem beauftragenden Unternehmen dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2 Die Agentur ist, vorbehaltlich jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs, berechtigt, auf eigenen Werbeträgern, insbesondere ihrer Website, mit Namen und Logo auf die bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
12. Gewährleistung
12.1 Das beauftragende Unternehmen hat Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung bzw. Leistung, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen, schriftlich unter Beschreibung anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt und Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsanfechtungsansprüche sind ausgeschlossen.
12.2 Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge hat das beauftragende Unternehmen Anspruch auf Verbesserung oder Austausch durch die Agentur innerhalb angemessener Frist. Die Agentur kann die Verbesserung verweigern, wenn diese unmöglich oder unverhältnismäßig aufwendig ist; dann stehen die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.
12.3 Auch dem beauftragenden Unternehmen obliegt die Prüfung der rechtlichen, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtlichen Zulässigkeit der Leistung. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung verpflichtet und haftet bei leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht nicht für vom beauftragenden Unternehmen vorgegebene oder genehmigte Inhalte; dies gilt gleichauf für mit künstlicher Intelligenz erbrachte Leistungen.
12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung bzw. Leistung. Zahlungen dürfen wegen Bemängelungen nicht zurückgehalten werden; § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
13. Haftung und Produkthaftung
13.1 Bei leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und ihrer Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden ausgeschlossen, gleichgültig ob unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangener Gewinn, Mangelfolgeschäden oder Schäden wegen Verzugs. Grobe Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
13.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche aus ihrer Leistung wird ausgeschlossen, wenn sie ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche nicht erkennbar war; leichte Fahrlässigkeit schadet dabei nicht. Die Agentur haftet insbesondere nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des beauftragenden Unternehmens oder Ansprüche Dritter; das beauftragende Unternehmen hält die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos.
13.3 Schadenersatzansprüche verfallen sechs Monate ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung, und sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
14. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten Rechte, Pflichten und Ansprüche unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf das beauftragende Unternehmen über, sobald die Agentur die Ware dem gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
15.2 Als Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Die Agentur ist berechtigt, das beauftragende Unternehmen auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
Ergänzende Bestimmungen für Wartung von Webseiten
§ 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
(1) Gegenstand von Wartungsleistungen ist ausschließlich die technische Pflege, Sicherung und Betreuung von Webseiten des Auftraggebers. Umfang und Gegenstand der jeweils erbrachten Leistungen ergeben sich aus der individuellen Auftragsbestätigung oder einem gesonderten Leistungsverzeichnis.
(2) Inhaltliche Änderungen, redaktionelle Arbeiten, Designanpassungen, Neuentwicklungen, Funktionserweiterungen sowie sonstige nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Vertragsgegenstand und werden gesondert beauftragt und verrechnet.
(3) Wartungsleistungen werden ausschließlich für Systeme, Plugins, Themes und Drittanbieter-Dienste erbracht, die von der Auftragnehmerin freigegeben oder betreut werden. Für nicht freigegebene Komponenten besteht keine Betreuungspflicht.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Typische Wartungsleistungen umfassen, soweit im Einzelfall vereinbart: regelmäßige Updates von CMS-Kern, Themes und Plugins; Durchführung und Verwaltung von Datensicherungen (Backups); Sicherheitsüberwachung, insbesondere Malware-Scans und Schutzmaßnahmen gegen unbefugten Zugriff; Hosting- und Server-Monitoring, soweit Hosting durch die Auftragnehmerin oder einen von ihr betreuten Anbieter erfolgt; technischer Support bei Störungen im vereinbarten Umfang.
(2) Vom Leistungsumfang ausdrücklich ausgeschlossen sind insbesondere: Inhaltspflege, Textanpassungen, Bildbearbeitung und laufende redaktionelle Arbeiten; individuelle Programmierungen, Schnittstellenentwicklungen oder Funktionserweiterungen; Wiederherstellungs-, Bereinigungs- oder Sanierungsarbeiten nach Sicherheitsvorfällen (Hacks, Malware, Manipulationen), sofern nicht gesondert beauftragt; Leistungen für Systeme, Plugins, Themes oder Drittanbieter-Services, die nicht von der Auftragnehmerin freigegeben oder betreut werden.
§ 3 Vergütung
(1) Die Vergütung für Wartungsleistungen richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste der Auftragnehmerin oder der individuellen Vereinbarung. Für nicht im Leistungsumfang enthaltene Tätigkeiten gilt der vereinbarte Stundensatz, mangels Vereinbarung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Listenpreis.
(2) Alle Beträge verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung monatlich, quartalsweise oder jährlich, wahlweise im Voraus oder im Nachhinein.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin sämtliche für die Wartung erforderlichen Zugänge, Rechte und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen an der Webseite, am Hosting, an Passwörtern, Benutzerrechten, eingesetzten Plugins oder sonstigen Drittsystemen unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.
(3) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Sicherheit seiner Endgeräte, E-Mail-Konten und Zugangsdaten. Schäden, Verzögerungen oder Sicherheitsvorfälle, die auf unzureichende Mitwirkung, unsichere Passwörter oder Änderungen durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte zurückzuführen sind, liegen nicht im Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin.
§ 5 Sicherheitsmaßnahmen und technische Grenzen
(1) Die Auftragnehmerin erbringt Sicherheits- und Backup-Leistungen nach dem Stand der Technik und nach wirtschaftlich vertretbarem Aufwand. Eine Garantie für absolute Sicherheit, vollständige Fehlerfreiheit, dauerhafte Verfügbarkeit oder Unangreifbarkeit der Webseite wird nicht übernommen.
(2) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass trotz regelmäßiger Wartung, Updates und Schutzmaßnahmen ein verbleibendes Risiko für Sicherheitsvorfälle, Malware-Befall, Datenverlust und Ausfälle besteht. Wartungsleistungen reduzieren Risiken, ersetzen aber keine umfassende Sicherheitsgarantie.
(3) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Wartungsarbeiten zu einem für sie geeigneten Zeitpunkt durchzuführen, dabei nach Möglichkeit auf die betrieblichen Interessen des Auftraggebers Rücksicht zu nehmen.
§ 6 Kein Erfolgsversprechen
Die Auftragnehmerin schuldet eine fachgerechte technische Wartung (Dienstleistung), jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg. Insbesondere wird nicht zugesagt, dass die Webseite jederzeit frei von Sicherheitsrisiken, Fehlern oder Angriffen bleibt oder eine bestimmte Verfügbarkeit erreicht.
§ 7 Sonderfälle und Zusatzleistungen
(1) Leistungen, die nicht vom vereinbarten Wartungsumfang erfasst sind, insbesondere Störungsbehebungen nach Hacks, Malware-Bereinigungen, Wiederherstellungen, Prüfungen externer Systeme, umfangreiche Fehlersuche oder Notfallmaßnahmen, werden nur nach gesonderter Beauftragung erbracht und zusätzlich nach Aufwand verrechnet.
(2) Ein Anspruch des Auftraggebers auf kostenfreie Notfallhilfe oder auf Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs besteht nicht.
(3) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Übernahme von Zusatzleistungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 8 Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(2) Ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig, sind insbesondere Ansprüche auf entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden, Reputationsschäden, Datenverlust, Schäden durch Hackerangriffe, Malware, Phishing, Manipulationen oder Ausfälle von Dritten sowie Schäden aus Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers oder von ihm beauftragter Dritter.
(3) Die Haftung der Auftragnehmerin ist, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach auf den vom Auftraggeber im letzten abgeschlossenen Vertragsjahr tatsächlich bezahlten Netto-Betrag für die betroffene Leistung beschränkt.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Wartungsverträge werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von jeder Partei mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
(2) Bei jährlicher oder länger im Voraus geleisteter Zahlung bleibt eine Kündigung frühestens zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode möglich. Bereits geleistete Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden anteilig rückerstattet, abzüglich bereits entstandener Aufwendungen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommt oder die erforderliche Mitwirkung dauerhaft verweigert.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.
(3) Diese Ergänzungsbestimmungen unterliegen österreichischem Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Auftragnehmerin.
(4) Im Übrigen gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Haftungsausschluss
1. Inhalt des Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
2. Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten (Links), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss und distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.
3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Inhalte zu nutzen oder auf lizenzfreie Inhalte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
4. Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.
5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
6. Google Analytics
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. (Google). Google Analytics verwendet Cookies, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Durch die Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Website wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern sowie die Erfassung der durch das Cookie erzeugten Daten an Google verhindern, indem Sie das unter folgendem Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.