WARTUNG VON WEBSEITEN
Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Ergänzungsbestimmungen gelten für alle Leistungen im Bereich Wartung, Betreuung und technischem Support von Webseiten und sind Bestandteil der zwischen den Parteien vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Widersprüchen zwischen diesen Ergänzungsbestimmungen und den allgemeinen Teilen der AGB gehen diese Ergänzungsbestimmungen vor.
§ 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
(1) Gegenstand von Wartungsleistungen ist ausschließlich die technische Pflege, Sicherung und Betreuung von Webseiten des Auftraggebers. Umfang und Gegenstand der jeweils erbrachten Leistungen ergeben sich aus der individuellen Auftragsbestätigung oder einem gesonderten Leistungsverzeichnis.
(2) Inhaltliche Änderungen, redaktionelle Arbeiten, Designanpassungen, Neuentwicklungen, Funktionserweiterungen sowie sonstige nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Vertragsgegenstand und werden gesondert beauftragt und verrechnet.
(3) Wartungsleistungen werden ausschließlich für Systeme, Plugins, Themes und Drittanbieter-Dienste erbracht, die von der Auftragnehmerin freigegeben oder betreut werden. Für nicht freigegebene Komponenten besteht keine Betreuungspflicht.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Typische Wartungsleistungen umfassen, soweit im Einzelfall vereinbart:
- Regelmäßige Updates von CMS-Kern, Themes und Plugins;
- Durchführung und Verwaltung von Datensicherungen (Backups);
- Sicherheitsüberwachung, insbesondere Malware-Scans und Schutzmaßnahmen gegen unbefugten Zugriff;
- Hosting- und Server-Monitoring, soweit Hosting durch die Auftragnehmerin oder einen von ihr betreuten Anbieter erfolgt;
- Technischer Support bei Störungen im vereinbarten Umfang.
(2) Vom Leistungsumfang ausdrücklich ausgeschlossen sind insbesondere:
- Inhaltspflege, Textanpassungen, Bildbearbeitung und laufende redaktionelle Arbeiten;
- Individuelle Programmierungen, Schnittstellenentwicklungen oder Funktionserweiterungen;
- Wiederherstellungs-, Bereinigungs- oder Sanierungsarbeiten nach Sicherheitsvorfällen (Hacks, Malware, Manipulationen), sofern nicht gesondert beauftragt;
- Leistungen für Systeme, Plugins, Themes oder Drittanbieter-Services, die nicht von der Auftragnehmerin freigegeben oder betreut werden.
§ 3 Vergütung
(1) Die Vergütung für Wartungsleistungen richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste der Auftragnehmerin oder der individuellen Vereinbarung. Für nicht im Leistungsumfang enthaltene Tätigkeiten gilt der vereinbarte Stundensatz, mangels Vereinbarung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Listenpreis.
(2) Alle Beträge verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung monatlich, quartalsweise oder jährlich, wahlweise im Voraus oder im Nachhinein.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin sämtliche für die Wartung erforderlichen Zugänge, Rechte und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen an der Webseite, am Hosting, an Passwörtern, Benutzerrechten, eingesetzten Plugins oder sonstigen Drittsystemen unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.
(3) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Sicherheit seiner Endgeräte, E-Mail-Konten und Zugangsdaten. Schäden, Verzögerungen oder Sicherheitsvorfälle, die auf unzureichende Mitwirkung, unsichere Passwörter oder Änderungen durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte zurückzuführen sind, liegen nicht im Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin.
§ 5 Sicherheitsmaßnahmen und technische Grenzen
(1) Die Auftragnehmerin erbringt Sicherheits- und Backup-Leistungen nach dem Stand der Technik und nach wirtschaftlich vertretbarem Aufwand. Eine Garantie für absolute Sicherheit, vollständige Fehlerfreiheit, dauerhafte Verfügbarkeit oder Unangreifbarkeit der Webseite wird nicht übernommen.
(2) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass trotz regelmäßiger Wartung, Updates und Schutzmaßnahmen ein verbleibendes Risiko für Sicherheitsvorfälle, Malware-Befall, Datenverlust und Ausfälle besteht. Wartungsleistungen reduzieren Risiken, ersetzen aber keine umfassende Sicherheitsgarantie.
(3) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Wartungsarbeiten zu einem für sie geeigneten Zeitpunkt durchzuführen, dabei nach Möglichkeit auf die betrieblichen Interessen des Auftraggebers Rücksicht zu nehmen.
§ 6 Kein Erfolgsversprechen
Die Auftragnehmerin schuldet eine fachgerechte technische Wartung (Dienstleistung), jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg. Insbesondere wird nicht zugesagt, dass die Webseite jederzeit frei von Sicherheitsrisiken, Fehlern oder Angriffen bleibt oder eine bestimmte Verfügbarkeit erreicht.
§ 7 Sonderfälle und Zusatzleistungen
(1) Leistungen, die nicht vom vereinbarten Wartungsumfang erfasst sind — insbesondere Störungsbehebungen nach Hacks, Malware-Bereinigungen, Wiederherstellungen, Prüfungen externer Systeme, umfangreiche Fehlersuche oder Notfallmaßnahmen — werden nur nach gesonderter Beauftragung erbracht und zusätzlich nach Aufwand verrechnet.
(2) Ein Anspruch des Auftraggebers auf kostenfreie Notfallhilfe oder auf Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs besteht nicht.
(3) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Übernahme von Zusatzleistungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 8 Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(2) Ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig, sind insbesondere Ansprüche auf:
- entgangenen Gewinn;
- mittelbare Schäden und Folgeschäden;
- Reputationsschäden;
- Datenverlust;
- Schäden durch Hackerangriffe, Malware, Phishing, Manipulationen oder Ausfälle von Dritten;
- Schäden aus Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers oder von ihm beauftragter Dritter.
(3) Die Haftung der Auftragnehmerin ist, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach auf den vom Auftraggeber im letzten abgeschlossenen Vertragsjahr tatsächlich bezahlten Netto-Betrag für die betroffene Leistung beschränkt.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Wartungsverträge werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von jeder Partei mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
(2) Bei jährlicher oder länger im Voraus geleisteter Zahlung bleibt eine Kündigung frühestens zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode möglich. Bereits geleistete Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden anteilig rückerstattet, abzüglich bereits entstandener Aufwendungen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommt oder die erforderliche Mitwirkung dauerhaft verweigert.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.
(3) Diese Ergänzungsbestimmungen unterliegen österreichischem Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Auftragnehmerin.
(4) Im Übrigen gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin in ihrer jeweils aktuellen Fassung.